Buchhaltung als wichtige Entscheidungsgrundlage

Eine zuverlässige Buchführung ist Grundlage zur Planung aller unternehmerischen Entscheidungen. Es muss den Entscheidungsträgern als vollständiges, korrektes und aussagekräftiges Instrument aktuell zur Verfügung stehen. Zugleich benötigen externe Interessenten (wie z. B. Banken) aktuelle buchhalterische Auswertungen. Vielen Unternehmen fehlt hierzu aber das Know-How und das geschulte Personal, um eine solche laufende Buchhaltung gewährleisten zu können.

Die Buchhaltung muss auch die GoBD-Richtlinien berücksichtigen. Diese beschrieben, wie die Belege erfasst und archiviert werden müssen. Die GoBD sind von allen Unternehmen, Freiberuflern und Selbständigen gleichermaßen einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist für die Buchhaltung auch eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, die nachvollziehbar beschreibt, wie die laufende Buchhaltung abläuft (Scan und Buchung der Belege, Archivierung der Belege etc.). Das Finanzamt prüft zunehmend, ob eine solche Verfahrensdokumentation vorliegt und ob diese zutreffend erstellt wurde.

Was wir für Sie tun können

In Zusammenarbeit mit Ihnen sorgen wir für eine Buchhaltung die auch den GoBD genügt. Dabei unterstützen wir sie auch bei der Erstellung einer solchen Verfahrensdokumentation. Diese sind von allen Unternehmen,

Sie können das vollständige Rechnungswesen in unserem Haus bearbeiten lassen. So benötigen Sie in Ihrem Hause keine komplette Finanzbuchhaltung. Sie erhalten von uns laufend auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene betriebswirtschaftliche Auswertungen. Damit haben Sie jederzeit einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Ihrem Unternehmen. Dabei übernehmen wir auch gerne den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen für Sie.

Im Rahmen der laufenden Buchführung geben wir auch alle notwendigen Meldungen für Sie ab. Hierzu gehören sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch – soweit notwendig – die Zusammenfassenden Meldungen und die Intrastat-Meldungen.

Einige Mandanten erledigen die Buchführung auch im eigenen Haus. Auch hier stehen wir Ihnen umfassend zur Seite. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Buchhaltung laufend zu überwachen. Aber auch bei punktuellen Fragen zur Verbuchung von Geschäftsvorfällen erhalten Sie kurzfristig gut verständliche Rückmeldungen. Sie können die Buchhaltung in einer beliebigen Buchhaltungssoftware führen, die den GoBD genügt. Wir stellen Ihnen aber auch bei Bedarf eine entsprechende Infrastruktur über unseren DATEV-Systempartner zur Verfügung.

Digitales Belegwesen

Unsere Kanzlei trägt das DATEV Label „Digitale Kanzlei“. Dieses Label erhalten innovative Kanzleien als Auszeichnung, welche einen hohen Digitalisierungsgrad in ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Sie erhalten hier nähere Infos über dieses Label.

Gerade in der Buchhaltung bringt dieser hohe Digitalisierungsgrad erhebliche Erleichterungen und sorgt für eine Verminderung von Fehlerquellen. Alle Buchungen werden mit den digitalen Belegen verbunden, so dass jede einzelne Buchung auch später noch nachvollziehbar ist. Auch entfällt hierbei die langwierige Suche von Belegen aus zum Teil unzähligen Aktenordnern und Archiven. Hierdurch wird auch die steuerliche Außenprüfung erheblich erleichtert und verkürzt. Auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses ergeben sich erhebliche Erleichterungen, wenn die Belege direkt in der zugrundeliegenden Buchhaltung einsehbar sind.

Mit der richtigen Verfahrensdokumentation kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen die Aufbewahrung der Papierbelege vollständig entfallen.

Die Daten werden sicher im DATEV Rechenzentrum gespeichert. Dies hat die folgenden Vorteile für Sie:

  • Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchführung und ggfs. Kostenrechnung werden über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum alleine durch die Übertragung in das Rechenzentrum revisionssicher archiviert.
  • Die Daten können jederzeit im vorgeschriebenen GDPdU Format der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Daten stehen systemneutral zur Verfügung ( Sie müssen nicht Software und Hardware über den Aufbewahrungszeitraum vorhalten).
  • Es kann jederzeit eine Rechnungswesen-Archiv-DVD zur Verfügung gestellt werden. Im Falle der Speicherung der Belege im Rechenzentrum zusammen mit den mit der Buchung verknüpften Belege.
  • Termingerechte und sichere Datenübermittlung aus dem Rechenzentrum an die Finanzverwaltung und eine umfassende Dokumentation hierüber.
  • Mit der Speicherung im Rechenzentrum besteht eine umfassende Datensicherung. Eine Rückübertragung ist jederzeit möglich.