Aktuelle Meldungen und Gesetzesänderungen

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Aktuelle Meldungen

„Fristverlängerung“ für die Veröffentlichung / Hinterlegung der Jahresabschlüssse 2022

Die Jahrsabschlüsse zum 31.12.2022 sind grundsätzlich bis 31.12.2023 im Bundesanzeiger zu hinterlegen bzw. zu veröffentlichen. Hinsichtlich dieser gesetzlichen Frist hat das Bundesamt für Justiz nun verkündet, dass es vor dem 02. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Damit wird den weiterhin anhaltenenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie Rechnung getragen. Auch in unserer Kanzlei spüren wir diese Nachwirkungen noch – auch wenn sie merklich weniger werden. Somit begrüßen wir diese Entwicklung sehr. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter folgendem Link: BfJ – Jahresabschlüsse (bundesjustizamt.de).

DATEV Label – Digitale Kanzlei 2024

Auch dieses Jahr wurde unserer Kanzlei von der DATEV das Label „Digitale Kanzlei“ verliehen. Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei wird an Kanzleien verliehen, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen. Die Voraussetzungen werden von der DATEV jährlich überprüft und durch Verleihung des Labels bestätigt.

Mehr Infos finden Sie hierzu auf: http://www.datev.de/digitaler-steuerberater

Image-Film zum 30-jährigen Jubiläum des Erasmus-Grasser-Preises

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums dürfte unsere Kanzlei Teil des Image-Films für den Erasmus-Grasser-Preises sein. Hierfür standen Frau Raphaela Fellinger, Frau Petra Peter und Frau Rita Kovacs mit ein paar Worten zur Ausbildung in unserer Kanzlei vor der Kamera. Es war ein spannendes und schönes Projekt und wir freuen uns, dass die Stadt München uns hierfür aus den bisherigen Preisträgern ausgewählt hat.

Mit freundlicher Genehmigung der Stadt München dürfen wir den Ausschnitt unserer Kanzlei auf unserer Homepage zeigen. Weitere Informationen und die gesamte Preisverleihung aus dem Jahr 2023 finden Sie unter folgendem Link: Erasmus-Grasser-Preis – Landeshauptstadt München (muenchen.de).

DATEV Label – Digitale Kanzlei 2023

Bereits zum dritten Mal in Folge wurde unserer Kanzlei von der DATEV das Label „Digitale Kanzlei“ verliehen. Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei wird an Kanzleien verliehen, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen. Die Voraussetzungen werden von der DATEV jährlich überprüft und durch Verleihung des Labels bestätigt.

Mehr Infos finden Sie hierzu auf: http://www.datev.de/digitaler-steuerberater

Erasmus-Grasser-Preis 2022

Mit großem Stolz und ebenso großer Freude dürfte Frau Raphaela Fellinger am 17.11.2022 im Namen unserer Kanzlei den Erasmus-Grasser-Preis der Stadt München entgegen nehmen. Die Stadt München ehrt mit dem Erasmus-Grasser-Preis Betriebe sowie Ausbilder*innen, denen die berufliche Bildung von Jugendlichen eine Herzensangelegenheit ist.

Der Preis wurde im Festsaal des Alten Rathauses durch die Bürgermeistern Frau Katrin Habenschaden und Herrn Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, übergeben. Die Preisverleihung finden Sie auf: https://www.youtube.com/watch?v=CQjcpCX5xNM – ab 01:05:58 finden finden Sie die Verleihung des Preises an unsere Kanzlei.

In Zeiten des Fachkräftemangels sehen wir uns hier noch viel mehr in dieser Pflicht und fühlen uns bestärkt durch die Ehrung mit diesem Preis. Wir werden weiterhin unserer Philosophie treu bleiben und jungen Menschen durch die Ausbildung in unserer Kanzlei den Weg in eine sichere Zukunft als wertvolle Fachkräfte ebnen und zugleich durch die regelmäßige Übernahme der selbst ausgebildeten Fachkräfte den hohen
Qualitätsanspruch in unserer Kanzlei aufrecht erhalten.

(© Marion Vogel)

Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen

Die Bundessteuerberaterkammer hat sich für Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen auch in den folgenden Veranlagungszeiträumen eingesetzt – mit Erfolg.

Es gelten nun folgende Abgabefristen:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026

Diese Fristverlängerungen bedeuten für den Berufsstand und die Steuerpflichtigen eine zuverlässige Planungssicherheit und eine praxistaugliche Entlastung.

Neuigkeiten des LSWB