Aktuelle Meldungen und Gesetzesänderungen
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Aktuelle Meldungen
DATEV Label – Digitale Kanzlei 2023

Bereits zum dritten Mal in Folge wurde unserer Kanzlei von der DATEV das Label „Digitale Kanzlei“ verliehen. Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei wird an Kanzleien verliehen, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen. Die Voraussetzungen werden von der DATEV jährlich überprüft und durch Verleihung des Labels bestätigt.
Mehr Infos finden Sie hierzu auf: http://www.datev.de/digitaler-steuerberater
Erasmus-Grasser-Preis 2022

Mit großem Stolz und ebenso großer Freude dürfte Frau Raphaela Fellinger am 17.11.2022 im Namen unserer Kanzlei den Erasmus-Grasser-Preis der Stadt München entgegen nehmen. Die Stadt München ehrt mit dem Erasmus-Grasser-Preis Betriebe sowie Ausbilder*innen, denen die berufliche Bildung von Jugendlichen eine Herzensangelegenheit ist.
Der Preis wurde im Festsaal des Alten Rathauses durch die Bürgermeistern Frau Katrin Habenschaden und Herrn Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, übergeben. Die Preisverleihung finden Sie auf: https://www.youtube.com/watch?v=CQjcpCX5xNM – ab 01:05:58 finden finden Sie die Verleihung des Preises an unsere Kanzlei.
In Zeiten des Fachkräftemangels sehen wir uns hier noch viel mehr in dieser Pflicht und fühlen uns bestärkt durch die Ehrung mit diesem Preis. Wir werden weiterhin unserer Philosophie treu bleiben und jungen Menschen durch die Ausbildung in unserer Kanzlei den Weg in eine sichere Zukunft als wertvolle Fachkräfte ebnen und zugleich durch die regelmäßige Übernahme der selbst ausgebildeten Fachkräfte den hohen
Qualitätsanspruch in unserer Kanzlei aufrecht erhalten.

Freistaat Bayern: Weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde nun zumindest im Freistaat Bayern erneut verlängert bis zum 30.04.2023. Ob die anderen Bundesländer noch nachziehen werden, bleibt abzuwarten.
Wenden Sie sich gerne weiterhin an uns, wenn Sie noch Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen benötigen.
Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen
Die Bundessteuerberaterkammer hat sich für Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen auch in den folgenden Veranlagungszeiträumen eingesetzt – mit Erfolg.
Es gelten nun folgende Abgabefristen:
- Steuererklärung 2020: 31. August 2022
- Steuererklärung 2021: 31. August 2023
- Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
- Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
- Steuererklärung 2024: 30. April 2026
Diese Fristverlängerungen bedeuten für den Berufsstand und die Steuerpflichtigen eine zuverlässige Planungssicherheit und eine praxistaugliche Entlastung.
Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wurde reformiert. Die neuen Regelungen treten ab 01.01.2025 in Kraft. Im Rahmen dieser Reform müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Ziel dieser Neubewertung ist es, dass alle Grundstücke gleicher Lage und gleicher Größe auch gleichermaßen Grundsteuer zahlen.
Um die Neubewertung der Grundstücke durchführen zu können, sind von allen Eigentümern „Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ einzureichen. Die Abgabe dieser Erklärung ist ab dem 01.07.2022 möglich und muss bis spätestens 31.10.2022 erfolgen. Die Steuerberaterkammer bemüht sich um Verlängerung dieser knappen Frist.
Deklariert werden müssen alle unbebauten und bebauten Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Es ist – gerade, wenn mehrere Objekte bewertet werden müssen – sinnvoll, bereits jetzt mit der Sammlung der relevanten Daten zu beginnen und ggf. weitere Unterlagen anzufordern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und Ermittlung der Daten und erstellen für Sie die Grundsteuererklärung. Wenden Sie sich hierfür gerne an uns.